Im Zuge der Umwandlung der generalistischen Pflegeausbildung wurde im Jahr 2020 aus unserer AWO Altenpflegeschule die AWO Pflegeschule.
Aktuelles | Hinweise | Sonstige | Termine
Der Einstieg in laufende Bildungsmaßnahmen der Altenpflege ist auf Anfrage/Prüfung der Voraussetzungen (verkürzte Ausbildung in der Altenpflege in Vollzeit oder Teilzeit), möglich
- beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres
- endet am 30. September eines jeden Jahres
- staatlich anerkannte Ausbildung (Pflegeberufegesetz)
- die Ausbildung ist als Erstausbildung sowie als Umschulung möglich
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ist seit Januar 2020 bundeseinheitlich geregelt. Rechtsgrundlagen sind:
- das Pflegeberufegesetz (PflBG)
- die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV)
- Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG
Die Ausbildung erfolgt in der Pflegeschule des AWO Bildungszentrum und in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen unserer Kooperationspartner*innen. Der Unterricht und auch die Praxisbegleitung erfolgen mittels unseres pädagogischen Fachpersonals, nach schulinternem Curriculum.
Informationen zur Ausbildung
Zielgruppe
- Erstauszubildende
- beruflich Neuorientierte
Dauer der Ausbildung
- 3 Jahre Vollzeit, jeweils zum 1. Oktober
- Ausbildung zur Pflegefachkraft in Vollzeit für Erstauszubildende
Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. Oktober jeden Jahres und dauert genau 3 Jahre.
Bewerber*innen für diese Erstausbildung bewerben sich bitte direkt in einer stationären oder ambulanten Altenpflegeeinrichtung, ab April jeden Jahres.
Die Ausbildung gliedert sich wie folgt
- ein schulischer und ein praktischer Bereich, die aufeinander abgestimmt werden
- praktische Ausbildung 2500 h Unterricht Theorie/Praxis 2100 h
- gesamte Ausbildung 4600 h
- die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Pflegeschule
- die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernehmen die Träger stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen, welche mit der Pflegeschule kooperieren
Zulassungsvoraussetzungen
- gesundheitliche Eignung
- Realschulabschluss (POS) oder Hauptschulabschluss, wenn eine mindestens zwei Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen wurde
- Nachweis über ein mindestens 2-wöchiges Praktikum in einer Einrichtung, in welcher alte Menschen betreut und gepflegt werden
Die Praxiseinrichtungen entscheiden in der Regel mit der Altenpflegeschule gemeinsam über die Aufnahme in diese Ausbildung oder wenden sich an unsere Pflegeschule, um ihre Erstauszubildenden anzumelden. Bei Eignung erhalten Sie von der praktischen Altenpflegeeinrichtung einen Ausbildungsvertrag.
Kosten
- Schulkosten werden nicht erhoben, die Ausbildung wird staatlich gefördert. Sie erhalten durch die Praxiseinrichtung monatlich eine Ausbildungsvergütung.
Die Pflegeschule bietet folgende Ausbildungs– , Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten an: Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann in Vollzeit – Dauer 3 Jahre.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ist seit Januar 2020 bundeseinheitlich geregelt. Rechtsgrundlagen sind:
- das Pflegeberufegesetz (PflBG)
- die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV)
- Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG
Die Ausbildung erfolgt in der Pflegeschule des AWO Bildungszentrum und in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen unserer Kooperationspartner*innen. Der Unterricht und auch die Praxisbegleitung erfolgen mittels unseres pädagogischen Fachpersonals, nach schulinternem Curriculum.